>>> Anmeformular zum Instrumtal/ Gesangsunterricht <<<
Geschäftsbedingungen
Vertragliche Regelung für den Instrumental – und Gesangsunterricht
Die Anmeldung ist verbindlich bis zum Ende des Schuljahres. Ein Austritt während des Schuljahres ist grundsätzlich nicht möglich. Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.
Wichtig! Abmeldungen zum Schuljahresende sind bis zum 30. Juni schriftlich oder per Email an die Musikschule zu richten.
Zahlungsweise: Die Unterrichtsgebühren werden vierteljährlich in der Mitte des Quartals abgebucht.
Musikschul-Satzung, -Ordnung und – Gebührensatzung sind in der Musikschule einsehbar und erhältlich.
Allgemeines
Der Unterricht findet nachmittags in den Räumen der Grundschulen Geltendorf und Walleshausen statt.
Die Einteilung des Unterrichts erfolgt schriftlich oder telefonisch durch die jeweilige Lehrkraft zu Schuljahresbeginn. Unterrichtszeiten und Änderungswünsche bitte direkt mit Ihrer/ m Lehrer/ in absprechen.
Bei Unterrichtsverhinderung seitens des Schülers ist der betreffende Lehrer rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Eine entsprechende Benachrichtigung erfolgt auch umgekehrt. Von Schülern verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsgebühren.
Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden gebührenpflichtig. Alle weiteren Ausfälle trägt die Musikschule.