Anmeldung zum Musikunterricht

Speziell für Erwachsene: Die Zehnerkarte

Speziell für Erwachsene bieten wir "Musikunterricht im Zehner-Abo": Sie erwerben eine Zehnerkarte und können in Absprache mit dem jeweiligen Lehrer während eines Schuljahres Unterricht nehmen, wann es Ihnen am besten in Ihren persönlichen Terminkalender passt.

 

Die Zehnerkarte ist gedacht für Erwachsene, die gerne ein Instrument erlernen wollen oder "das Instrument der Kindheit" wieder aufgreifen möchten, aber eigentlich zu wenig Zeit für einen regelmäßigem Unterricht zu einem festen Termin haben.

 

Auch ist die Zehnerkarte geeignet, wenn Sie einfach mal gerne unterschiedliche Instrumente ausprobieren wollen, um das für Sie Passende zu finden.

 

Zehnerkarten gelten ein Jahr ab Ausstellung.

Vertragliche Regelung für den Instrumental- und Gesangsunterricht

  • Die Anmeldung ist verbindlich bis zum Ende des Schuljahres
  • Das Schuljahr beginnt am 1. September und endet am 31. August.
  • Ein Austritt während des Schuljahres ist ausschließlich in begründeten Einzelfällen möglich und muss von der Musikschul-Leitung genehmigt werden.
  • Wichtig! Abmeldungen zum Schuljahresende sind bis zum 30. Juni schriftlich oder per Email an die Musikschule zu richten. In unserem Downloadbereich finden Sie das Abmeldeformular.
  • Der Gesetzgeber verpflichtet uns, dass Sie jährlich den von Ihnen gebuchten Unterricht bestätigen (gilt nicht für Zehnerkarten). Wenn Sie die rechtzeitige Rückmeldung (ab dem 30. Juni eines Jahres, es erfolgt eine schriftliche Aufforderung mit Termin) versäumen, kann die Musikschule die Fortsetzung des bisher gebuchten Unterrichts nicht gewährleisten und Sie müssen damit rechnen, in eine Warteliste übernommen zu werden. Wenn Sie den Unterricht zum Schuljahresende nicht fortsetzen möchten, bitten wir dennoch um eine reguläre Kündigung, da es für uns die Verwaltungsarbeit und für alle die Kosten gering hält.
  • Zahlungsweise: Die Unterrichtsentgelte werden vierteljährlich in der Mitte des Quartals abgebucht.
  • Musikschulsatzung, -Ordnung und Entgeltordnung sind in der Musikschule einsehbar und erhältlich. Sie finden Sie auch in unserem Downloadbereich.

Allgemeines

  • Der Unterricht findet nachmittags in den Räumen der Grundschulen Geltendorf und teilweise Walleshausen statt.
  • Die Einteilung des Unterrichts erfolgt schriftlich oder telefonisch durch die jeweilige Lehrkraft zu Schuljahresbeginn.
  • Unterrichtszeiten und Änderungswünsche bitte direkt mit Ihrer/ m Lehrer/ in absprechen.
  • Bei Unterrichtsverhinderung seitens des Schülers ist der betreffende Lehrer rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Eine entsprechende Benachrichtigung erfolgt auch umgekehrt.
  • Von Schülern verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsgebühren.
  • Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden gebührenpflichtig. Alle weiteren Ausfälle trägt die Musikschule.
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